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Deutscher Entwicklerpreis: Crysis sahnt ab!
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Der neue Shooter aus dem Hause Take 2 wird keine Jugendfreigabe erhalten.
Die USK urteilte über die X-Box 360-Version des Ego-Shooters, dass er "keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG" erhält.
Um Bioshock kaufen zu können, müssen Sie also mindestens das achtzehnte Lebensjahr in Deutschland vollendet haben.
Unklar ist, ob die deutsche Version gekürzt wurde.
(mst)
Veröffentlicht am Mittwoch, 20. Juni 2007 um 16:38 Uhr
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